Vollmachtgeber

Vollmachtgeber
Vọll|macht|ge|ber 〈m. 3jmd., der einem anderen eine Vollmacht erteilt

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Vọll|macht|ge|ber, der (Rechtsspr.):
jmd., der eine Vollmacht erteilt.

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Vọll|macht|ge|ber, der (Rechtsspr.): jmd., der eine Vollmacht erteilt.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Bevollmächtigter — Unter einer Vollmacht versteht man die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften 4 Umfang der Vollmacht …   Deutsch Wikipedia

  • Bevollmächtigung — Unter einer Vollmacht versteht man die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften 4 Umfang der Vollmacht …   Deutsch Wikipedia

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